Echthaarperücken auf Rezept
Haarausfall kann aus verschiedenen Gründen auftreten – durch hormonelle Störungen oder aufgrund einer Erkrankung. Bei einer medikamentösen Therapie kann ebenfalls ein Verlust der Haare auftreten. Viele Betroffene leiden psychisch sehr stark unter der schwindenden Haarpracht.
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Perücken auf Rezept
Wenn sicher ist, dass der Haarausfall medizinisch begründet werden kann und sich psychische Beeinträchtigungen des Betroffenen herausstellen, so kann der Hausarzt eine Perücke auf Rezept verordnen.
Wichtig zu beachten ist aber, dass die Regelungen in Bezug auf die Zuzahlung für eine Perücke je nach Krankenkasse unterschiedlich sind. Da Echthaarperücken sehr kostenintensiv sind, werden die kompletten Kosten dafür in der Regel nicht von der Kasse übernommen.
Perücken werden seitens der Krankenkassen – ob privat oder gesetzlich – als Hilfsmittel eingestuft und dafür gibt es einen Zuschuss in bestimmter Höhe. Das Attest und die Begründung der medizinischen Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt müssen allerdings vorgelegt werden können. Wer privat versichert ist, sollte seinen Versicherungsvertrag genau ansehen, denn hier muss die Perücke gesondert ausgewiesen sein.
Verschiedene Regelungen nach Versicherungsart
Die gesetzlichen Krankenkassen greifen auf den Hilfsmittelkatalog zurück, in dem die Besonderheiten für die einzelnen Kostenübernahmen festgelegt sind. Auch die Übernahme der Kosten für eine Perücke ist hier zu finden. Vor allem für Frauen, Kinder und Jugendliche wird ein Zuschuss für den Haarersatz gewährt.
Beantragt ein Mann die Kostenübernahme, so wird der Einzelfall genauer geprüft. Liegen zum Beispiel entstellende Veränderungen der Kopfhaut vor, so werden die Kosten für eine Perücke bis zu einem gewissen Höchstbetrag in der Regel getragen. In den meisten Fällen ist der Zuschuss in seiner Höhe ausreichend für eine vollwertige Perücke, wenn auch die Höhe der Zuschussbeträge bei den einzelnen Kassen variiert.
Wer privat versichert ist, muss in seinem Vertrag die Regelungen zu den Prothesen und hier speziell zu den Haarprothesen lesen. Doch nicht jede Gesellschaft bietet einen Tarif an, in dem auch der Haarersatz bezuschusst wird. Es empfiehlt sich daher, bereits beim Abschluss des Versicherungsvertrags auf die Klausel bezüglich der Kostenübernahme für Perücken zu achten.
Die Beantragung des Zuschusses
Der Arzt stellt ein Rezept über eine Perücke aus. Dieses wird zu dem Anbieter der Perücken gebracht, der wiederum die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt. Viele Anbieter haben mit den Kassen diesbezügliche Verträge geschlossen.
Liegt die Zustimmung der Krankenkasse vor, wird der Kauf getätigt. Die Rechnung wird im Folgenden bei der Krankenkasse eingereicht. Möglich ist auch, dass die Krankenkasse einen Kostenvoranschlag vorgelegt bekommt. Dann wird schnell klar, bis zu welcher Höhe sie die Kosten für eine Perücke übernehmen wird.